Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 1004/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8330
VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 1004/14 (https://dejure.org/2015,8330)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06.03.2015 - 3 K 1004/14 (https://dejure.org/2015,8330)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06. März 2015 - 3 K 1004/14 (https://dejure.org/2015,8330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,8330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 1004/14
    Die Versäumung einer Frist ist i.S.v. § 60 Abs. 1 VwGO verschuldet, wenn die Klägerin (oder ihr Prozessbevollmächtigter, § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO)(vgl. hierzu nur BVerfGE 60, 253, BVerwG, NVwZ 2003, 869) die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und sachgemäß Prozessführenden geboten ist und die ihm subjektiv nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war(vgl. statt vieler Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar 17. Auflage 2011, § 60, Rdnr. 9.).
  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 1004/14
    Gemäß § 418 ZPO i.V.m. § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO erbringt die Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, wobei sich die Beweiskraft nicht nur darauf erstreckt, dass der Postbedienstete das Schriftstück zu übergeben versucht hat und, weil die Übergabe des Schriftstücks in der Wohnung nicht möglich war, das Schriftstück in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt hat(vgl. hierzu VG des Saarlandes, Urteil vom 28.05.1993 -11 K 416/91-; siehe auch BFH, Beschluss vom 25.03.2010 -V B 151/09-, juris) (vgl. die Formulierung in dem gültigen amtlichen Muster der verwendeten Postzustellungsurkunde), sondern insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der ihm angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1991 -2 BvR 511/89-, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1992, 224).
  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 1004/14
    Derartige Gründe, die ein Fehlverhalten der Postzustellerin bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen geeignet sind(vgl. hierzu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1986 -4 CB 8.86-, NJW 1986, 2127), sind nicht substantiiert vorgetragen.
  • OVG Saarland, 25.04.2014 - 2 B 215/14

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung eines Asylbewerbers nach Schweden nach

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 1004/14
    Nach der Entbindung dürfte die Beklagte(vgl. dazu, dass das Bundesamt im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylVfG, die auch bei der hier in Rede stehenden Regelung des § 26a AsylVfG Anwendung findet, sowohl zielstaatsbezogene als auch der Rückführung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen hat, BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 -2 BvR 991/14- und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.04.2014 -2 B 215/14-, juris) die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2014 -2 BvR 991/14- zu berücksichtigen haben, wonach "das zuständige Bundesamt angesichts der hier berührten hochrangigen Grundrechte aus Art. 2 Satz 1 und Art. 6 Abs. 1 GG ... jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren in Abstimmung mit den Behörden des Zielstaats sicherzustellen (hat), dass die Familie bei der Übergabe an diese eine gesicherte Unterkunft erhält,...".
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 991/14

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 1004/14
    Nach der Entbindung dürfte die Beklagte(vgl. dazu, dass das Bundesamt im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylVfG, die auch bei der hier in Rede stehenden Regelung des § 26a AsylVfG Anwendung findet, sowohl zielstaatsbezogene als auch der Rückführung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen hat, BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 -2 BvR 991/14- und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.04.2014 -2 B 215/14-, juris) die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2014 -2 BvR 991/14- zu berücksichtigen haben, wonach "das zuständige Bundesamt angesichts der hier berührten hochrangigen Grundrechte aus Art. 2 Satz 1 und Art. 6 Abs. 1 GG ... jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren in Abstimmung mit den Behörden des Zielstaats sicherzustellen (hat), dass die Familie bei der Übergabe an diese eine gesicherte Unterkunft erhält,...".
  • BFH, 25.03.2010 - V B 151/09

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde - Gegenbeweis - Keine Widerlegung durch

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 1004/14
    Gemäß § 418 ZPO i.V.m. § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO erbringt die Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, wobei sich die Beweiskraft nicht nur darauf erstreckt, dass der Postbedienstete das Schriftstück zu übergeben versucht hat und, weil die Übergabe des Schriftstücks in der Wohnung nicht möglich war, das Schriftstück in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt hat(vgl. hierzu VG des Saarlandes, Urteil vom 28.05.1993 -11 K 416/91-; siehe auch BFH, Beschluss vom 25.03.2010 -V B 151/09-, juris) (vgl. die Formulierung in dem gültigen amtlichen Muster der verwendeten Postzustellungsurkunde), sondern insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der ihm angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1991 -2 BvR 511/89-, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1992, 224).
  • VG Saarlouis, 14.02.2020 - 5 L 2012/19

    Anwendungsbereich von VwGO § 80 Abs 5 S 4; Erforderlichkeit einer

    Es handelt sich bei ihr daher um eine Person mit besonderem Schutzbedarf im Sinne der Art. 21 ff. der Richtlinie 2013/33/EU, auch wenn offenbar keine Risikoschwangerschaft vorliegt und die entsprechenden Mutterschutzvorschriften mit Blick auf den errechneten voraussichtlichen Geburtstermin am 21.04.2020 noch nicht eingreifen (§ 3 Abs. 1 und 2 MuSchG).(vgl. dazu nur VG des Saarlandes, Urteil vom 06.03.2015 - 3 K 1004/14 -, juris, m.w.N.) Hinsichtlich des Antragstellers zu 1. wäre zudem eine Trennung von der Antragstellerin zu 2. und dem werdenden Kind schon mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG unzulässig.

    In Anlehnung an § 3 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (MuSchG) beginnt der Abschiebungsschutz sechs Wochen vor und endet acht Wochen nach der Entbindung.(VG München, Beschluss vom 08.01.2018 - M 1 S 17.53683 -, juris; VG des Saarlandes, Urteil vom 06.03.2015 - 3 K 1004/14 -, juris, m.w.N.) Nachdem der voraussichtliche Geburtstermin des Kindes der Antragstellerin der 21.04.2020 ist, befindet sich die Antragstellerin zu 2. derzeit (noch) nicht im gesetzlichen Mutterschutz.

  • VG München, 19.07.2016 - M 12 S 16.50456

    Dublin-Verfahren (Ungarn)

    Diese gesetzgeberische Wertung zieht in aller Regel auch für Abschiebungen eine zeitliche Grenze (vgl. VG Saarland, U. v. 6.3.2015 - 3 K 1004/14 - juris).
  • VG Saarlouis, 01.09.2015 - 3 K 2097/14
    Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 04.11.2014 -3 L 1695/14- und Urteil vom 06.03.2015 -3 K 1004/14 " vgl. dazu, dass das Bundesamt im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylVfG, die auch bei der hier in Rede stehenden Regelung des § 26a AsylVTG Anwendung findet, sowohl zielstaatsbezogene als auch der Rückführung entgegenstehende inlandsbezogerte Vollzugshindernisse zu prüfen hat, BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 -2 BvR 991/14- und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.04.2014 -2 B 215/14-, juris 12 Bl. 52 der Gerichtsakte 3 K 2097/14.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht